Abfindung einfordern
Ihre Rechte als Arbeitnehmer
Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie überhaupt einen Anspruch auf eine Abfindung haben. Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung, es sei denn, es gibt eine vertragliche Regelung, einen Sozialplan oder einen gerichtlichen Vergleich. Dennoch lassen sich in der Praxis häufig Abfindungszahlungen aushandeln, insbesondere wenn die Kündigung nicht rechtssicher ist oder der Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung bevorzugt.
Entscheidend für die Verhandlung einer Abfindung sind mehrere Faktoren. Dazu gehören die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, der Grund für die Kündigung sowie Ihr Alter und Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch bestehende Sozialpläne oder Tarifverträge können eine wichtige Rolle spielen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob und in welcher Höhe Sie eine Abfindung erhalten können, unterstützen wir Sie mit einer umfassenden rechtlichen Beratung und vertreten Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Mit einer strategischen Vorgehensweise lässt sich häufig eine bessere Abfindung erzielen, als zunächst angeboten wurde.
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